Wasser / Abwasser
In der Rubrik "FAQ" sind Antworten auf häufig gestellte Fragen aufgeführt, die von Nutzern des EffNet an unsere Netzwerkpartner gestellt wurden. Wenn auch Sie eine Frage haben, rufen Sie uns an (Tel. 06131 / 6033 1926) oder schreiben Sie uns.
Was ist ein Direkteinleiter?
Gewerbe- und Industriebetriebe, die ihre Abwässer über eigene Kanalisationen direkt in ein Gewässer einleiten. Hierzu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Gegensatz: Betriebe, die ihre Abwässer zunächst in kommunale Kanalisationen und damit "indirekt" in Gewässer einleiten.
Das Einleiten von Abwasser direkt in den Vorfluter (Bach, Fluss, Teich) wird als "Direkteinleitung" bezeichnet. Für diese Einleitungen gelten die "Mindestanforderungen an Abwassereinleitungen" nach dem § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes.
Was ist ein Indirekteinleiter?
Als Indirekteinleiter bezeichnet der Gesetzgeber einen Abwasserproduzenten, der seine Abwässer im Gegensatz zum Direkteinleiter - zumeist ungereinigt bzw. vorgereinigt - über die Kanalisation und somit i.d.R. über eine kommunale Kläranlage "indirekt" in die Gewässer einleitet. Neben zahlreichen Betreiben sind alle an die Kanalisation angeschlossenen Haushalte somit ebenfalls Indirekteinleiter.
Was ist Abwasser?
Durch häuslichen, gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen und sonstigen Gebrauch verunreinigtes und dadurch in seinen natürlichen Eigenschaften verändertes Wasser. Hierzu gehört auch das aus bebauten Gebieten abfließende Niederschlagswasser. Man unterscheidet z. B. Schmutzwasser, Regenwasser, Kühlwasser.
Was ist Schmutzwasser?
Als Schmutzwasser werden i.d.R. Haushaltsabwässer und Industrieabwässer bezeichnet. Gemäß DIN 4045 ist Schmutzwasser ein durch Gebrauch verändertes und in ein Entwässerungssystem eingeleitetes Wasser.
Was ist Kühlwasser?
Kühlwasser wird zum Zweck der Kühlung eines exothermen Prozesses eingesetzt. Einen großen Anteil an den Industrieabwässern bildet Kühlwasser, welches zumeist unbehandelt in Flüsse eingeleitet wird.
Was regelt die Abwasserverordnung?
Der in § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes geforderte Stand der Technik zur Einleitung von Abwasser in Gewässer wird als Mindestanforderung in der Abwasserverordnung festgelegt. Zu dieser Verordnung gehören branchenspezifische Anhänge, in welchen diejenigen Anforderungen festgelegt sind, die nach Abwasserherkunftsbereichen spezifiziert sind. Durch die Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung ergeben sich neuerdings zusätzliche Aspekte, die eine Neukonzipierung der Abwasserverordnung notwendig machen. Hierzu gehört die Einbeziehung medienübergreifender Aspekte sowie Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung der Emissionen sog. "prioritärer" Stoffe. Auch die Forderungen der Kommunalabwasser-Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen aus kommunalen Kanalnetzen und Regenwasserableitungen sind einzubeziehen.
Was besagt Artikel 16 der Wasserrahmenrichtlinie?
Artikel 16 regelt die Bestimmungen und Aufgaben der EU-Kommission hinsichtlich der Strategien gegen die Wasserverschmutzung, insbesondere betreffend die Erarbeitung von Vorschlägen zur Emissionsbegrenzung samt Zeitplan für deren Umsetzung. Dazu gehört auch die Erarbeitung und Fortschreibung einer Liste von Stoffen, die als besonders gefährlich hinsichtlich der Wasserverschmutzung anzusehen sind ("prioritäre" bzw. "prioritär gefährliche" Stoffe).