Mobilität
In der Rubrik "FAQ" sind Antworten auf häufig gestellte Fragen aufgeführt, die von Nutzern des EffNet an unsere Netzwerkpartner gestellt wurden.
Wenn auch Sie eine Frage haben, rufen Sie uns an (Tel. 06 31/ 3 42 88 455) oder schreiben Sie uns.
Dürfen Autos mit Erdgasantrieb in Tiefgaragen bzw. Parkhäuser einfahren?
Das Parken von Erdgasautos in Parkhäusern und Tiefgaragen ist nach den Landesbauordnungen in allen Bundesländern erlaubt. Das Hausrecht stellt aber jedem Parkhausbesitzer frei, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt und welchen nicht.
Kann man mit einem Erdgasfahrzeug auch Benzin tanken?
Die meisten erdgasbetriebenen Fahrzeuge sind bivalent und haben meistens einen kleinen Benzintank zur Reichweitenverlängerung.
Wo kann ich Erdgas tanken?
Tanken kann man derzeit an über 600 Erdgastankstellen in Deutschland. Da sich die Anzahl der Erdgastankstellen fast monatlich erhöht, empfehlen wir Ihnen, den aktuellen Stand bei Ihrem örtlichen Gasversorgungsunternehmen oder im Internet unter www.rlp-gibt-gas.de regelmäßig abzufragen. Einen Wegweiser der Erdgastankstellen erhalten Sie bei ihrem örtlichen Gasversorgungsunternehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Erdgas und Flüssiggas?
Erdgas ist Methangas (CNG = Compressed Natural Gas) und Flüssiggas (LPG = Liquified Petroleum Gas) sind Mischungen aus Propangas und Butangas. Erdgas wird im Fahrzeug unter einem Druck von 200-220 bar gasförmig gespeichert. Flüssiggas wird, wie der Name bereits zum Ausdruck bringt, in flüssiger Form unter einem Druck von 8-20 bar im Fahrzeug gespeichert.