Natur und Landschaft
Naturschutz ist ein häufig genutzter Begriff, dessen Bedeutung jedoch nicht jedem bewusst ist: Naturschutz im eigentlichen Sinne sichert nicht nur die heimische Tier- und Pflanzenwelt, sondern hat auch die Aufgabe Landschaftspflege zu betreiben, d.h. die Vielfalt, die Eigenart und die Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft dauerhaft zu sichern (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz).
Im Bereich Naturschutz wurde in der Vergangenheit bereits viel erreicht: Schutzgebiete wurden ausgewiesen, Artenschutz und Landschaftsplanung aufgebaut und Ausgleichsregelungen für Eingriffe in Natur und Landschaft geschaffen.
Doch um den gesellschaftlichen und ökonomischen Anforderungen des 21. Jahrhunderts und gleichzeitig dem Nachhaltigkeitsgedanken gerecht werden zu können, muss zukünftig eine direkte Verbindung von der Nutzung der Natur zum Schutz derselben geschaffen werden. So kann z.B. die Beweidung von Flächen, deren ursprüngliches Ziel ausschließlich die Gewinnung vermarktbarer Produkte ist, u. U. auch der Landschaftspflege dienen.