Abfall und Stoffstrommanagement
In der Rubrik "FAQ" sind Antworten auf häufig gestellte Fragen aufgeführt, die von Nutzern des EffNet® an unsere Netzwerkpartner gestellt wurden.
Wenn auch Sie eine Frage haben, rufen Sie uns an (Tel.: 06131-6033-1309/1301/0) oder schreiben Sie uns.
Häufig gestellte Fragen zu dem Thema Abfallrecht im Gesundheitswesen (z.B. Entsorgung von medizinischen Abfällen ...) finden Sie hier
Was bedeutet Andienungspflicht?
Sonderabfälle, die in Rheinland-Pfalz angefallen sind oder in einer in Rheinland-Pfalz gelegenen Anlage entsorgt werden sollen, müssen der SAM angedient, d.h. gemeldet, werden. Erzeuger bzw. Besitzer von Sonderabfällen dürfen einen Entsorgungsweg nur beschreiten, wenn dieser von der SAM zuvor zugewiesen wurde.
Wo erhalte ich meine Erzeugernummer?
Die für das Nachweisverfahren benötigte Erzeugernummer wird in Rheinland-Pfalz von der SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH vergeben.
Was ist ein Abfallschlüssel?
Der Abfallschlüssel ist eine sechsstellige Nummer, die (gemäß Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis – Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) einem Abfall zur genauen Bezeichnung und zur Bestimmung der Gefährlichkeit und damit des Grades der Überwachungsbedürftigkeit zuzuordnen ist.
Wo findet man die AVV im Internet?
Sie finden die Abfallverzeichnisverordnung u.a. unter Juris.
Was sind gefährliche Abfälle?
Gefährlich im Sinne des § 48 KrWG sind Abfälle, die in § 3 der AVV mit einem (*) versehen sind. Die Gefährlichkeitsmerkmale wurden aus dem Gefahrstoffrecht übernommen. Eine Auflistung der Gefährlichkeitsmerkmale finden sie hier.
Über die Entsorgung dieser Abfälle sind nach Maßgabe der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen – Nachweisverordnung – NachwV Nachweise elektronisch zu führen.
Was sind nicht gefährliche Abfälle?
Alle Abfälle nach § 3 KrWG, die zusätzlich in der AVV ohne (*) gelistet sind, gelten als nicht gefährliche Abfälle. Über die Entsorgung dieser Abfälle sind nach Maßgabe der Nachweisverordnung (NachwV) Nachweise zu führen.
Wann muss ich das A-Schild aufklappen?
A-Schilder sind grundsätzlich beim gewerblichen Transport von Abfällen (national oder grenzüberschreitend) erforderlich.
Die SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH stellt zum Thema A-Schild eine Kurzinfo zur Verfügung.
Was ist das so genannte Notifizierungsverfahren?
Werden Abfälle grenzüberschreitend entsorgt, richtet sich die Überwachung dieser Entsorgungen nach der EG-Abfallverbringungsverordnung. Danach ist regelmäßig eine sogenannte Notifizierung an die zuständigen Behörden im Versand- und Bestimmungsland (und ggfs. auch im Transitland) erforderlich. Die Notifizierung ersetzt dabei den innerdeutsch erforderlichen Entsorgungsnachweis und muss mit einem amtlichen Formularsatz erfolgen. Die Behörden können gegen die Verbringung Einwände erheben oder diese genehmigen. Zuständig für solche Notifizierungen bzw. Genehmigungen ist in Rheinland-Pfalz die SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH. Die SAM gibt hierzu eine gesonderte Broschüre Notifzierung heraus.
Was bedeutet der Begriff "Entsorgungsfachbetrieb"?
Nach § 56 KrWG ist Entsorgungsfachbetrieb, wer berechtigt ist, das Überwachungszeichen einer technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft zu führen (siehe Entsorgergemeinschaften-Richtlinie - EgRRL) oder einen Überwachungsvertrag mit einer anerkannten technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat (siehe Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfBV). Entsorgungsfachbetriebe genießen eine Reihe von gesetzlichen Privilegien. Sie sind z.B. gemäß § 7 Abs. 1 NachwV von der Pflicht, gefährliche Abfälle nur nach vorheriger behördlicher Bestätigung des Entsorgungsnachweises annehmen zu dürfen, freigestellt. Entsorgungsfachbetrieb kann ein Betrieb werden, der
- gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit diesen handelt oder makelt
- auf Grund seiner organisatorischen, personellen und technischen Ausstattung in der Lage ist, eine oder mehrere der in Nummer 1 genannten Tätigkeiten selbstständig wahrzunehmen und
- hinsichtlich einer oder mehrerer der in Nummer 1 genannten Tätigkeiten die in der Verordnung genannten Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit sowie an die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Inhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen erfüllt.
Was ist ein Entsorgungsnachweis?
Nach § 3 Abs. 1 Nachweisverordnung (NachwV) hat der Abfallerzeuger den Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung gefährlicher Abfälle durch einen Entsorgungsnachweis unter Verwendung der hierfür vorgesehenen elektronischen Formblätter der Anlage 1 (NachwV) zu führen. Der Entsorgungsnachweis ist dabei ein Instrument der Vorabkontrolle, mit dem die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde überprüft, ob der Abfall in der Anlage entsorgt werden darf. Im Grundverfahren besteht der Entsorgungsnachweis u.a. aus der Verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers und der Annahmeerklärung des Abfallentsorgers (Nachweiserklärungen) sowie der Bestätigung der für die zur Entsorgung vorgesehenen Anlage zuständigen Behörde. Im privilegierten Verfahren (z.B. bei Entsorgungsfachbetrieben) entfällt die Behördenbestätigung.
Was ist Stoffstrommanagement?
Ziel des KrWG ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen. Deshalb sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie zu verwerten. Ein deutlich weitergehendes und umfassenderes Instrument zur Ressourcenschonung stellt das Stoffstrommanagement dar. Dieses basiert auf einer ganzheitlichen Betrachtung ökologischer und ökonomischer Aspekte von Stoffströmen. Neben den Auswirkungen auf die Umweltmedien wie Wasser, Boden, Luft wird auch die Energieeffizienz in einer Stoffstromanalyse bewertet. Darauf aufbauend werden Managementstrategien entwickelt, um einen intelligenten, ressourceneffizienten Umgang mit Stoffen und Energien zu erreichen. Werden in die Bewertung ergänzend soziale Aspekte mit aufgenommen, ist eine nachhaltige, zukunftsverträgliche Entwicklung unserer Gesellschaft möglich (sustainable development).
Was bedeutet Stoffstrommanagement für die Abfallwirtschaft?
Beim Stoffstrommanagement in der Abfallwirtschaft steht die Nutzung von Abfällen als Wertstoffe wie z.B. als Sekundärbrennstoffe oder -rohstoffe im Vordergrund. Abfallerzeuger werden über ihre Möglichkeiten zur Ressourcen- bzw. Materialeffizienz und das Schaffen nachhaltiger Kreisläufe durch die Nutzung stofflicher und energetischer Potenziale von Abfall beraten.