EffCheck: Vereinfachtes Antragsverfahren des Förderprogramms

Vergleichsangebote entfallen mit sofortiger Wirkung

 

Ab sofort kann das Förderprogramm EffCheck ohne die Einholung von Vergleichsangeboten durchgeführt werden.

Bisher mussten im Rahmen der Beantragung des Förderprogramms EffCheck drei bis fünf Vergleichsangebote bei Beratungsunternehmen eingeholt werden.

In der Wahl des Beraters war und ist das antragstellende Unternehmen frei.

Die genannte Änderung betrifft die Beantragung auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten vom 21. Februar 2019 (MinBl. 2019, S. 140).

Der Verzicht auf die Einholung von Vergleichsangeboten ist möglich aufgrund der Änderung der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18. August 2021 (MinBl. 2021, S. 91).

Weiterführende Informationen finden Sie auf der EffCheck-Homepage:

www.effcheck.rlp.de